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schwere Hausarbeit, wie Gardinen waschen / aufhängen, Möbel rücken, Fenster reinigen, Teppiche reinigen, Auto waschen, Großputz, etc.

schwere Gartenarbeit, wie beispielsweise umgraben, Baumschnitt, Sträucher oder Bäume setzen

Gewerksarbeit, wie beispielsweise zimmern, mauern, pflastern, schreinern

streichen / tapezieren / renovieren und ähnliche Arbeiten.

Arbeiten mit gesundheitsgefährlichen Stoffen (einige Putzmittel, Lacke, etc.)

alleine für die gesamte Familie aufwendige Gerichte kochen

putzen oder Aufräumen aller nicht gemeinsam genutzten Räume – mit Ausnahme der Kinderzimmer. 

Arbeiten außerhalb der Familie sind nicht in der Arbeitserlaubnis in begriffen und damit strafbar (zum Beispiel entgeltpflichtige Kinderbetreuung in anderen Familien, bezahlte Bügelarbeiten für Freunde oder Nachbarn, etc.). Auch alle anderen entgeltpflichtigen Tätigkeiten sind ausgeschlossen - insbesondere die Mitarbeit im gewerblichen Betrieb der Gastfamilie.




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