Im Folgenden möchten wir Ihnen einige Beispiele für die Hilfe im Haushalt geben, wie sie im Rahmen des Au-Pair Vertrages verstanden werden. Dies dient der Rechtssicherheit beider Parteien. Unsere Erfahrung zeigt, dass das Au-Pair Verhältnis umso harmonischer verläuft, desto klarer beiden Parteien vorher war, was sie von dem Anderen erwarten dürfen.
Natürlich ist dies keine vollständige Liste aller denkbaren Tätigkeiten, sie soll aber einen Anhaltspunkt geben.
Bitte bedenken Sie, dass Sie Ihrem Au-Pair erst nach und nach hohe Verantwortung zumuten sollten (Link zu Hilfreiche Erfahrungswerte).
Als Faustregel kann gelten, dass Sie von Ihrem Au-Pair nur das verlangen sollten, was Sie auch von einem eigenen Kind im Alter von ca. 16 Jahren verlangen würden.
Darüber hinausgehende Tätigkeiten dürfen von dem Au-Pair ausgeführt werden, es kann jedoch hierzu nicht verpflichtet werden!
Mithilfe beim Sauberhalten der von allen Familienmitgliedern genutzten Teilen der Wohnung, wie beispielsweise Küche oder Wohnzimmer. Dazu gehören Aufräumen, Staubsaugen, Staub wischen, Putzen, etc.
Mithilfe beim Wäsche waschen und Bügeln
Frühstück oder andere einfache Mahlzeiten alleine zubereiten
Mithilfe beim Kochen umfangreicherer Mahlzeiten
Mithilfe beim Versorgen des Hauses (Pflanzen, Haustiere, etc.)
Das Haus hüten
Küche / Spielzimmer aufräumen
Geschirr abwaschen
(Lebensmittel) einkaufen gehen (kleiner Einkauf – oder großer Einkauf, wenn dem Au-Pair ein Auto dafür zur Verfügung steht und es einen gültigen Führerschein besitzt).
Wenn Sie jetzt noch unsicher sind, welche Aufgaben das Au-Pair im Rahmen der Hilfe im Haushalt übernehmen soll, können Sie auch die Ausschlüsse einsehen.